Selbsverwaltung | Waldorfschule Pforzheim
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 Kinder

Selbsverwaltung
logo_fmittext.jpgSelbstverwaltung ohne Hirarchie
Die Organe der Schule
Die Mitgliederversammlung des Schulvereins (MV)
Der Mitgliederrat (MR)
Der Vorstand
Die Geschäftsführung
Die Finanzdelegation
Der Beitragskreis
Das Lehrerkollegium
Der Schulführungskreis
Schülermitverwaltung (SMV)






Selbstverwaltung ohne Hierarchie

Eine Waldorfschule wie die Goetheschule Pforzheim entsteht und lebt aus dem gemeinsamen Willen und der daraus entstehenden Zusammenarbeit von Eltern und Lehrern. Die Schule verwaltet sich selbst. Es gibt keine hierarchischen Strukturen und keinen Direktor. Lehrer und Eltern arbeiten in Gremien zusammen, die die wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Belange der Schule regeln.

Verantwortlich für die Schulverwaltung ist der Trägerverein, der sich aus Eltern, Lehrern, Mitarbeitern und Freunden zusammensetzt.

Die Pädagogik verantwortet das Lehrerkollegium und die aus ihm gebildeten Delegationen.

 

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Die Organe der Schule und der Selbstverwaltung

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung steht allen Vereinsmitgliedern offen. Sie findet mindestens einmal pro Jahr statt. Sie nimmt den Schul- und Haushaltsbericht entgegen, verabschiedet die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung und den Haushalt des kommenden Jahres. Sie wählt und entlastet den Vorstand sowie verschiedene Gremien und entscheidet über Beschlussvorlagen des Mitgliederrates.

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Der Mitgliederrat


Der Mitgliederrat ist das Schulorgan für alle Vereinsmitglieder. Im Mitgliederrat können alle Themen der Schule besprochen werden, die die Finanz- und Verwaltungsseite betreffen. Seine Aufgabe ist, diese zu beraten und für die Mitgliederversammlung vorzubereiten .

 

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Der Vorstand

Der Vorstand überwacht und berät die Geschäftsführung in allen den Trägerverein betreffenden Fragen, insbesondere in rechtlichen und finanziellen Fragen. Er setzt sich aus mindestens je 2 Vertretern der Elternschaft und des Lehrerkollegiums zusammen. Seine Mitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes oder auf Vorschlag eines oder mehrerer Mitglieder in der jährlichen Mitgliederversammlung gewählt und bestätigt.

Die Geschäftsführung

Die Geschäftsführung (Schulleitungsbeauftragte) führt die Geschäfte des Trägervereins.

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Die Finanzdelegation


Sie besteht aus mindestens einem Mitglied des Vorstands, der Buchhaltung, dem Steuerberater sowie Eltern- und Lehrervertretern. Sie unterstützt den Vorstand und die Geschäftsführung in allen finanziellen Fragen.

 

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Der Beitragskreis (BK)


Die Mitglieder des Beitragskreises werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand bevollmächtigt die gewählten Mitglieder zum Abschluss der Beitragsvereinbarungen. Der Beitragskreis erarbeitet die Beitragsordnung und führt alle Beitragsgespräche. Er ist der Ansprechpartner bei Beitragsfragen für alle Eltern.

 

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Das Lehrerkollegium


Das Kollegium verantwortet und entscheidet alle pädagogischen Aufgaben.

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Der Schulführungskreis (SFK)


Der Schulführungskreis besteht aus 3 durch die Lehrer gewählten Kollegen. Er ist Wahrnehmungs- und Leitungsorgan für den Schulbetrieb. Er sorgt dafür, dass die Aufgaben und Problemstellungen in den dafür vorgesehenen Organen und Delegationen bearbeitet werden.

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Schülermitverwaltung ( SMV)

Die Klassensprecher der Oberstufe bilden die SMV. Sie repräsentieren die Schüler und arbeiten u.a. bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen mit. Aus ihrer Mitte werden die Schulsprecher gewählt.


 

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Momentan

Das Kind im Mittelpunkt

Waldorfschulen bieten ein
erfolgreiches Schulkonzept:  

Fundierte fachliche Bildung
mit allen staatlichen
Abschlüssen bis zum
Abitur im 13. Schuljahr. 

Stärkung der Persönlichkeits-
entwicklung und Motivation
des Kindes durch individuelle
Bewertungen und vielfältige
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