Selbstverwaltung ohne Hirarchie Die Organe der Schule Die Mitgliederversammlung des Schulvereins (MV) Der Mitgliederrat (MR) Der Vorstand Die Geschäftsführung Die Finanzdelegation Der Beitragskreis Das Lehrerkollegium Der Schulführungskreis Schülermitverwaltung (SMV)
Selbstverwaltung ohne Hierarchie
Eine Waldorfschule wie die Goetheschule Pforzheim entsteht und lebt aus dem gemeinsamen Willen und der daraus entstehenden Zusammenarbeit von Eltern und Lehrern. Die Schule verwaltet sich selbst. Es gibt keine hierarchischen Strukturen und keinen Direktor. Lehrer und Eltern arbeiten in Gremien zusammen, die die wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Belange der Schule regeln.
Verantwortlich für die Schulverwaltung ist der Trägerverein, der sich aus Eltern, Lehrern, Mitarbeitern und Freunden zusammensetzt.
Die Pädagogik verantwortet das Lehrerkollegium und die aus ihm gebildeten Delegationen.
nach oben
Die Organe der Schule und der Selbstverwaltung
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung steht allen Vereinsmitgliedern offen. Sie findet mindestens einmal pro Jahr statt. Sie nimmt den Schul- und Haushaltsbericht entgegen, verabschiedet die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung und den Haushalt des kommenden Jahres. Sie wählt und entlastet den Vorstand sowie verschiedene Gremien und entscheidet über Beschlussvorlagen des Mitgliederrates.
nach oben
Der Mitgliederrat
Der Mitgliederrat ist das Schulorgan für alle Vereinsmitglieder. Im Mitgliederrat können alle Themen der Schule besprochen werden, die die Finanz- und Verwaltungsseite betreffen. Seine Aufgabe ist, diese zu beraten und für die Mitgliederversammlung vorzubereiten .
nach oben
Der Vorstand
Der Vorstand überwacht und berät die Geschäftsführung in allen den Trägerverein betreffenden Fragen, insbesondere in rechtlichen und finanziellen Fragen. Er setzt sich aus mindestens je 2 Vertretern der Elternschaft und des Lehrerkollegiums zusammen. Seine Mitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes oder auf Vorschlag eines oder mehrerer Mitglieder in der jährlichen Mitgliederversammlung gewählt und bestätigt.
Die Geschäftsführung
Die Geschäftsführung (Schulleitungsbeauftragte) führt die Geschäfte des Trägervereins.
nach oben
Die Finanzdelegation
Sie besteht aus mindestens einem Mitglied des Vorstands, der Buchhaltung, dem Steuerberater sowie Eltern- und Lehrervertretern. Sie unterstützt den Vorstand und die Geschäftsführung in allen finanziellen Fragen.
nach oben
Der Beitragskreis (BK)
Die Mitglieder des Beitragskreises werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand bevollmächtigt die gewählten Mitglieder zum Abschluss der Beitragsvereinbarungen. Der Beitragskreis erarbeitet die Beitragsordnung und führt alle Beitragsgespräche. Er ist der Ansprechpartner bei Beitragsfragen für alle Eltern.
nach oben
Das Lehrerkollegium
Das Kollegium verantwortet und entscheidet alle pädagogischen Aufgaben.
nach oben
Der Schulführungskreis (SFK)
Der Schulführungskreis besteht aus 3 durch die Lehrer gewählten Kollegen. Er ist Wahrnehmungs- und Leitungsorgan für den Schulbetrieb. Er sorgt dafür, dass die Aufgaben und Problemstellungen in den dafür vorgesehenen Organen und Delegationen bearbeitet werden.
nach oben
Schülermitverwaltung ( SMV)
Die Klassensprecher der Oberstufe bilden die SMV. Sie repräsentieren die Schüler und arbeiten u.a. bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen mit. Aus ihrer Mitte werden die Schulsprecher gewählt.
nach oben
|