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Positionspapier zur Strukturierung und Einsetzung eines Elternrates an der Goetheschule Freie Waldorfschule Pforzheim
Vorwort
Im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der Schule auf personeller, inhaltlicher und baulicher Ebene ist deutlich geworden, dass die Elternschaft in veränderter Weise in den Schulorganismus eingebunden werden soll. Die Schulgründung vor 60 Jahren war ihrem Wesen nach eine Lehrergründung, was sich in der Entwicklung ihrer Verwaltungsorgane offenbarte. Die Mitgliederversammlung des Trägervereins, als Organ, in dem die Elternschaft mitwirken kann, nimmt, vereinfacht dargestellt, ihre Aufgabe primär als vereinsrechtliches Beschlussorgan bei der Vorstellung des Geschäftsberichtes und Genehmigung des Jahresabschlusses wahr, kann sich aber nicht mit pädagogischen Fragen der Eltern befassen. Es wurde offensichtlich, dass die Elternschaft bisher kein legitimiertes Organ an der Schule besitzt und, ebenso gewichtig, dass die Lehrerschaft eben diesen Ansprechpartner benötigt.
Vorbereitung und Entwicklung
Unter der Mitwirkung der Herren Harslem und Krakow konstituierte sich Anfang Februar 2010 ein Initiativkreis, welcher in 3 Sitzungen ein vorläufiges Profil eines neu zu gründenden Elternrates erarbeitete. Dieses Arbeitspapier wurde am 15. April dem um die eingeladenen Elternvertreter erweiterten Gremium zur Diskussion und Beratung vorgelegt. Aus diesem Treffen haben sich acht Eltern bereit erklärt die hinzugewonnenen Erkenntnisse und vorhandenen Ergebnisse in einer abschließenden Versammlung am 20. April verbindlich zu beraten. Zielsetzung
Der Elternrat der Goetheschule Pforzheim ist die Vertretung der Elternschaft als Organ der Schule. Er bildet sich aus den gewählten Elternvertretern der Klassen. Er organisiert sich selbst und bestimmt aus sich eine Leitungsgruppe.
Der Elternrat ist im Inneren Gesprächspartner für
a. den Schulleitungskreis
b. den Personalkreis
c. den Schulträger
d. die Eltern und
e. die Selbstverwaltung der Schüler
Nach Außen vertritt der Elternrat die Elternschaft im
a. Gesamtelternbeirat der Pforzheimer Schulen
b. Landeselternrat der FWS
c. Bundeselternrat der FWS
Der Elternrat unterstützt, fördert und begleitet die Elternschaft in ihren berechtigten Belangen und kümmert sich um die Weiterentwicklung der Waldorfpädagogik an der Schule in Zusammenarbeit mit den anderen Schulorganen. Die Tätigkeitsbereiche werden sich in dem sich bildenden Elternrat geformt und können aus dem eigenen Selbstverständnis heraus gedeihlich weiterentwickelt werden. Die vereinsrechtliche Einsetzung des Elternrates bedarf einer Satzungsänderung. Diese soll nach Bewährung mit einer gewissen Vorlaufzeit erfolgen.
Zusammensetzung des Elternrates
Der Elternrat besteht aus den gewählten Klassen-Eltern-VertreterInnen und genügt somit den gesetzlichen Vorgaben. Sie werden in einem einheitlichen Verfahren gewählt.
Wahlverfahren
Die Wahl der ElternvertreterInnen hat in der Regel zum Ende des Schuljahres für die kommende Wahlperiode zu erfolgen. Es wird ein Klassenexternes Wahlteam aus zwei Personen gebildet, das die Wahl leitet und moderiert. Das Wahlverfahren ist grundsätzlich anonym. Im ersten Schritt schlägt jedes Elternteil eine oder mehrere ihm geeignet erscheinende Personen auf einem Stimmzettel vor.
Die Auswertung erfolgt offen an Tafel oder Flip-Chart. Dabei wird es in der Regel eine gewisse Häufung geben. Alle Personen mit einer Nennung von über der Hälfte der abgegebenen Stimmen werden im nächsten Schritt gefragt, ob sie als KandidatenInnen zur Verfügung stehen.
Nachdem die KandidatenInnen benannt wurden, können gegebenenfalls Bedenken ausgesprochen werden. Danach gelten diese als nicht vorhanden oder ausgeräumt!
Jedes bei der Wahl anwesende Elternteil ist stimmberechtigt und gibt einen Stimmzettel mit einer oder zwei Nennungen aus der Vorschlagliste ab oder enthält sich der Stimme durch Abgabe des leeren Stimmzettels. Anders geartete Stimmzettel werden nicht berücksichtigt.
Nach der geheim zu erfolgenden Wahl wird das Ergebnis wiederum offen ausgewertet. Als ElternvertreterInnen sind die zwei Personen gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereinen. Die Gesamtheit der ElternvertreterInnen bildet den Elternrat der Goetheschule. Der Turnus ist für zwei Jahre festgelegt. Beim Ausscheiden eines VertretersIn ist umgehend ein neuer VertreterIn zu wählen. Besondere Umstände können darüber hinaus eine Neuwahl in der Klasse erforderlich machen, ändern aber nicht den Turnus.
Aufgaben der ElternvertreterInnen in der Klasse
- der ElternvertreterIn vertritt die Klasse, auch im Elternrat.
- Ist Ansprechpartner für die Eltern der Klasse, wo, wer, wie, was.
- Gibt Informationen aus dem Elternrat und vom Lehrer an die Klasse weiter.
- Berät die Eltern ggf. in organisatorischen Fragen
- Wirkt an der Vorbereitung oder Durchführung des Elternabends mit.
- Bringt ggf. Themen in die Klasse.
- Übernimmt repräsentative Aufgaben aus der Klasse
- Nimmt aktiv am Schulgeschehen teil
Persönlichkeitsprofil
Die Anforderungen an die Fähigkeiten eines Elternvertreters sind vielfältig und erfordern ein gewisses Maß an Zeitaufwand und Hinwendung. Es kann an dieser Stelle nicht die Forderung nach einer wie auch immer gearteten Idealbesetzung aufgestellt werden. Die Klassengemeinschaft wird auf natürliche Weise aus sich die geeigneten Personen finden.
Pforzheim, 20. April 2010
Der Wahlausschuss
Gabi Augenstein, Daniela Brandmeier, Jeannette Kistner, Kerstin Mayer, Dr. Axel U. Roth, Birgit Simon, Daniela Stannat-Marquardt, Klaus Ulbrich
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