Selbsverwaltung | Waldorfschule Pforzheim
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Selbsverwaltung
logo_fmittext.jpgSelbstverwaltung ohne Hirarchie
Die Organe der Schule
Die Mitgliederversammlung des Schulvereins (MV)
Der Mitgliederrat (MR)
Der Vorstand
Die Geschäftsführung
Die Finanzdelegation
Der Beitragskreis
Das Lehrerkollegium
Der Schulführungskreis
Die Personaldelegation
Der Konfliktkreis
Der Eltern-Lehrer-Kreis (ELK)
Schülermitverwaltung


Selbstverwaltung ohne Hierarchie

Eine Waldorfschule wie die Goetheschule Pforzheim entsteht und lebt aus dem gemeinsamen Willen und der daraus entstehenden Zusammenarbeit von Eltern und Lehrern. Die Schule verwaltet sich selbst. Es gibt keine hierarchischen Strukturen und keinen Direktor. Lehrer und Eltern arbeiten in Gremien zusammen, die die wirtschaftlichen, rechtlichen und sozialen Belange der Schule regeln.

Verantwortlich für die Schulverwaltung ist der Trägerverein, der sich aus Eltern, Lehrern, Mitarbeitern und Freunden zusammensetzt.

Die Pädagogik verantwortet das Lehrerkollegium und die aus ihm gebildeten Delegationen.

 

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Die Organe der Schule und der Selbstverwaltung

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung steht allen Vereinsmitgliedern offen. Sie findet mindestens einmal pro Jahr statt. Sie nimmt den Schul- und Haushaltsbericht entgegen, verabschiedet die Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung und den Haushalt des kommenden Jahres. Sie wählt und entlastet den Vorstand sowie verschiedene Gremien und entscheidet über Beschlussvorlagen des Mitgliederrates.

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Der Mitgliederrat


Der Mitgliederrat ist das Schulorgan für alle Vereinsmitglieder. Im Mitgliederrat können alle Themen der Schule besprochen werden, die die Finanz- und Verwaltungsseite betreffen. Seine Aufgabe ist, diese zu beraten und für die Mitgliederversammlung vorzubereiten .

 

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Der Vorstand

Der Vorstand überwacht und berät die Geschäftsführung in allen den Trägerverein betreffenden Fragen, insbesondere in rechtlichen und finanziellen Fragen. Er setzt sich aus mindestens je 2 Vertretern der Elternschaft und des Lehrerkollegiums zusammen. Seine Mitglieder werden auf Vorschlag des Vorstandes oder auf Vorschlag eines oder mehrerer Mitglieder in der jährlichen Mitgliederversammlung gewählt und bestätigt.

Die Geschäftsführung

Die Geschäftsführung (Schulleitungsbeauftragte) führt die Geschäfte des Trägervereins.

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Die Finanzdelegation


Sie besteht aus mindestens einem Mitglied des Vorstands, der Buchhaltung, dem Steuerberater sowie Eltern- und Lehrervertretern. Sie unterstützt den Vorstand und die Geschäftsführung in allen finanziellen Fragen.

 

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Der Beitragskreis (BK)


Die Mitglieder des Beitragskreises werden von der Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand bevollmächtigt die gewählten Mitglieder zum Abschluss der Beitragsvereinbarungen. Der Beitragskreis erarbeitet die Beitragsordnung und führt alle Beitragsgespräche. Er ist der Ansprechpartner bei Beitragsfragen für alle Eltern.

 

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Das Lehrerkollegium


Das Kollegium verantwortet und entscheidet alle pädagogischen Aufgaben.

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Der Schulführungskreis (SFK)


Der Schulführungskreis besteht aus 3 durch die Lehrer gewählten Kollegen. Er ist Wahrnehmungs- und Leitungsorgan für den Schulbetrieb. Er sorgt dafür, dass die Aufgaben und Problemstellungen in den dafür vorgesehenen Organen und Delegationen bearbeitet werden.

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Die Personaldelegation

Die Personaldelegation besteht aus 4 Lehrern und wird vom Lehrerkollegium gewählt. . Sie ist verantwortlich für alle Fragen die mit der Personalplanung und -führung zusammenhängen. Wesentlich ist auch die Zusammenarbeit mit der Deputatsdelegation.

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Der Konfliktkreis


Er besteht aus 3 Lehrern und wird vom Lehrerkollegium gewählt.

Seine Aufgabe ist, bei Auseinandersetzungen, die über ein „verträgliches“Maß hinaus gehen, einzugreifen und zu schlichten.

Der Konfliktkreis kann von Schülern, Eltern und Lehrern angerufen werden oder ihm werden von den anderen Delegationen Konfliktfälle zur Bearbeitung übergeben.

 

Die Deputatsdelegation und die Schüleraufnahmedelegation sind weitere Gruppen, die spezifische Kollegiumsaufgaben der Selbstverwaltung übernehmen.

Die Einkommensdelegation und die Baudelegation sind weitere Gruppen, die spezifische Aufgaben mit Elternbeteiligung in der Selbstverwaltung wahrnehmen.

 

 

In den Fachschaften organisieren die (jeweils betroffenen) in den speziellen Fächern tätigen Lehrer alle ihr Gebiet betreffenden Aufgaben. Fachschaften sind keine Entscheidungsorgane.

 

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Der Eltern - Lehrer - Kreis (ELK)


Der ELK besteht aus den Elternvertretern aller Klassen sowie einigen vom Kollegium beauftragten Lehrern. Er ist das verbindende Organ von Lehrern und Eltern und das Forum, in dem die Lehrerschaft den Eltern ihre pädagogischen Intensionen vortragen und sie mit ihnen besprechen kann.

Der Vertrauenskreis wird von der Mitgliederversammlung gewählt und hat die Aufgabe, bei Differenzen zwischen Eltern und Lehrern, diese anzuhören und zu schlichten.

Der Vermittlungsausschuss(?) vermittelt bei Unstimmigkeiten und Konflikten im finanziellen

Bereich, z.B. Schulbeiträge.

Landeselternrat Eltern der Waldorfschulen treffen sich 4 mal im Jahr um schulübergreifende Themen zu besprechen.

Bundeselternrat ist die Vertretung der Gesamtelternschaft der Waldorfschulen in Deutschland

Gesamtelternbeirat der Stadt Pforzheim Seine Aufgaben ergeben sich aus dem § 71 des Schulgesetzes.

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Schülermitverwaltung ( SMV)

Die Klassensprecher der Oberstufe bilden die SMV. Sie repräsentieren die Schüler und arbeiten u.a. bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen mit. Aus ihrer Mitte werden die Schulsprecher gewählt.


 

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