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Schutzkonzept, Vertrauensstelle

Kontakt:
Ansprechparterinnen: Katharina Fößel, Anke Murmann
E-Mail: vertrauensstelle@waldorfschule-pforzheim.de

Katharina Fößel und Anke Murmann sind Mitglieder des Kollegiums und Kindeswohlbeauftragte der Schule. Frau Fößel und Frau Murmann übernehmen die Aufgaben der Vertrauensstelle, dessen Team in Zukunft durch ein/e Schulsozialarbeiter*in erweitert wird.

Die Vertrauensstelle ist für Fälle von Kindeswohlgefährdung ansprechbar und antwortet zeitnah. Jede Anfrage wird streng vertraulich behandelt. Unsere Schüler*innen können sich immer auch direkt an Frau Fößel und Frau Murmann wenden.

Die Vertrauensstelle ist keine Streitschlichterstelle. Zur Begleitung und Lösung von Konflikten bieten wir Ihnen Gespräche mit dem Konfliktberatungsskreis.

Die Goetheschule will jungen Menschen einen Lebensraum bieten, der ihnen eine freie Entfaltung ihrer seelischen, geistigen und körperlichen Potenziale ermöglicht. Wir verstehen unseren Erziehungs- und Bildungsauftrag darin, die uns anvertrauten Schüler*innen in ihrer Entwicklung hin zu selbstbestimmten und verantwortungsbewussten Persönlichkeiten liebevoll zu begleiten.

Das vertrauensvolle Miteinander von Lehrkräften, Eltern, Erziehungsberechtigten sowie Schüler*innen ist wesentliche Voraussetzung für das Gelingen dieses Prozesses.

Unsere entwicklungsorientierte Pädagogik fußt auf dem anthroposophischen Menschenbild. Neben verstandesmäßigem Lernen legen wir einen besonderen Schwerpunkt auf die Ausbildung musisch-künstlerischer und handwerklich-praktischer Fähigkeiten und insbesondere die anzueignende Kompetenz zur Selbsterziehung.

Wir sind eine Ganztagesschule und Gemeinschaftsschule, in der auf Grundlage des Lehrplans der Waldorfschulen je nach Begabung alle staatlichen Abschlüsse, also Hauptschulabschluss, Mittlere Reife, Fachhochschulreife und Abitur erworben werden können. All diesen Abschlüssen begegnen wir mit dem gleichen Respekt.

Wir pflegen einen künstlerischen und von Wertschätzung getragenen Umgang mit der Welt und der Schulgemeinschaft.

Wir gehen respektvoll, wertschätzend, emphatisch und professionell miteinander um und geben aufeinander acht.

Wir kommunizieren angemessen miteinander, halten die Formalitäten ein, achten auf unsere Wortwahl und lassen einander aussprechen.

Wir verwenden weder herablassende, noch sexistische, homophobe oder anderweitig diskriminierende Sprache.

Wir unterstützen uns gegenseitig, gehen gewissenhaft mit unseren Aufgaben um und halten uns an gemeinsam getroffene Abmachungen.

Wir sprechen bei Konflikten direkt miteinander und vermeiden sprachliche Grenzverletzungen und Beleidigungen jeglicher Art. Wenn keine Lösung gefunden werden kann, wenden wir uns an den Konfliktbegleitungskreis.

Wir respektieren persönliche Grenzen und behandeln einander fair.

Wir kommunizieren Entscheidungen oder Veränderungen transparent und (pädagogisch) begründet.

Wir behandeln das Eigentum aller Personen der Schulgemeinschaft gut, achten auf die uns zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und melden Vandalismus.

Unsere Schule möchte den Kindern und Jugendlichen einen geschützten Lebensraum bieten, in dem sie sich angstfrei und lebensfroh entwickeln und lernen können.

Dazu muss sie Bedingungen schaffen, die das Risiko, dass die jungen Menschen hier Gewalt erleben, senken. Gewalt reicht von unbeabsichtigten Grenzverletzungen über Mobbing bis hin zu kriminellen Formen, wie es der sexuelle Missbrauch ist. Mädchen, Jungen sowie intersexuelle Kinder und Jugendliche sollen in unserer Schule Schutz erfahren.

Diversität ist bei uns willkommen. Alle Beteiligten – Kinder und Jugendliche, MitarbeiterInnen und Eltern – sollen sich an unserer Schule gemeinsam für ein gewaltfreies Miteinander einsetzen und aktiv dazu beitragen, sichere Räume für alle Menschen an unserer Einrichtung zu schaffen.

Um Kinder und Jugendliche überall dort, wo sie sich aufhalten, vor Gewalt, auch schwer wahrnehmbarer Gewalt wie sexuellem Missbrauch, schützen zu können, muss man wissen, wie man sie schützen kann.

Unser Schutzkonzept setzt sich detailliert mit dieser Frage auseinander und wird als wichtige präventive Arbeit angesehen.

In Zukunft soll auch der Umgang mit digitalen Medien noch genauer mit in das Schutzkonzept einbezogen werden. Denn erst durch entsprechendes Wissen – Umgang mit Persönlichkeitsschutz, Cyberkriminalität, Datenschutz etc. – sind die Kinder und Jugendlichen in der Lage, verantwortungsbewusst und geschützt mit digitalen Medien umzugehen.

Das Schutzkonzept soll unserer Schule auch dazu dienen, ein Ort zu sein, an dem Kinder und Jugendliche kompetente Ansprechpersonen finden, die zuhören und helfen können, wenn ihnen dort oder andernorts – beispielsweise im familiären Umfeld – Gewalt angetan wird.

Ein gelebtes Schutzkonzept gibt Missbrauch und Gewalt keinen Raum.

Gewaltprävention ist eine Aufgabe der ganzen Schulgemeinschaft. Jede Person hat an ihrer Stelle die Verantwortung für den Schutz aller Betroffenen. Darüber hinaus ist es notwendig, dass sich einzelne aktiv um die Umsetzung der Richtlinien kümmern und im Bedarfsfall intervenieren. Dies geschieht im Rahmen einer „Vertrauensstelle".

Die Vertrauensstelle setzt sich aus zwei Mitgliedern zusammen:
• den beiden Kindeswohlbeauftragten

In Zukunft wird die Stelle ausgebaut durch:
• eine/n Schulsozialarbeiter*in

Die Vertrauensstelle arbeitet direkt zusammen mit
• der Schulleitung
• dem Elternrat
• dem Schüler*innenrat
• dem Konfliktbegleitungskreis

Aufgaben der Vertrauensstelle:

• Etablierung der Gewaltprävention durch gezielte Information, Gesprächsführung und Initiierung von regelmäßig stattfindenden (mindestens 1x pro Jahr) und für alle Mitarbeitenden verpflichtenden Fortbildungen
• Meldungen entgegennehmen, bearbeiten, dokumentieren, abschließen
• Gespräche mit den Beteiligten führen und gemeinsam nach Lösungen suchen
• Gegebenenfalls Informieren der Schulleitung (bei strafrechtlicher Relevanz)
• Weiterleitung von notwendigen Informationen an Eltern, Angehörige, Therapeut*innen, Ärzt*innen, usw.
• Vermittlung zu Opferhilfe-, Beratungsstellen
• Anregung/Vermittlung von geeigneten Täter-/Opfer-Ausgleichsverfahren, von einer
Entschuldigung des Täters bis hin zu Mediationen
• Abgabe eines jährlichen Rechenschaftsberichtes in anonymisierter Form an das
Lehrerkollegium und die Elternvertretung
• Bericht über Vorfälle an das Kollegium/Teile des Kollegiums/die Elternvertretung/ Eltern (Elternabend) aus begründetem Anlass

Präventive Aktivitäten:

Die Mitarbeitenden der Waldorfschule Pforzheim sollen sich präventiv mit sensibilisierenden Aktivitäten auseinandersetzen. Das unterstützt die Vertrauensstelle mit folgenden Angeboten:

• Initiierung von Fortbildungsangeboten zum Thema Gewaltprävention für Schüler*innen, Mitarbeitende und Eltern
• Altersgemäße Information, Sensibilisierung und Stärkung der Schüler*innen im Unterricht
• Information und Einführung neuer Mitarbeitender in das Schutzkonzept
• Reflexionsangebote zur Stärkung der Mitarbeitenden

Die Vertrauensstelle ist für aktuelle Vorfälle jederzeit ansprechbar.

Die Vertrauensstelle verfügt über eine Mailadresse vertrauensstelle@waldorfschule-pforzheim.de und bemüht sich, binnen 24 Stunden zu antworten.

Gesprächstermine werden zeitnah vereinbart.

Die Vertrauensstelle garantiert den Gesprächsparteien Vertraulichkeit. Die Weitergabe von Informationen an oder Einbeziehung von Dritten erfolgt grundsätzlich nur in Absprache mit allen Beteiligten. Nur so kann die Vertrauensstelle als ein hilfreiches Beratungsangebot mit niederschwelligem Zugang wahrgenommen werden. Wenn Vorfälle mit Dritten besprochen werden müssen (z.B. aus rechtlichen Gründen), auch ohne Zustimmung der Beteiligten, ist dies anzukündigen. Versprechen, Dinge nicht weiterzugeben, sollten nicht voreilig gegeben werden. Die Beurteilung im Einzelnen hängt von dem jeweiligen Vorfall und dem Alter der beteiligten Personen ab. Die Schweigepflicht gilt nicht innerhalb der Mitglieder der Vertrauensstelle, außer in besonders begründeten Fällen.

Die Vertrauensstelle dokumentiert Gespräche und Meldungen. Diese werden an einem sicheren Ort verwahrt, so dass Einsichtnahme von Dritten ausgeschlossen ist. Die Dokumentation wird nach Abschluss des Vorfalles vernichtet.

Für die Aufnahme von arbeitsrechtlich relevanten Informationen in die Personalakte ist die Geschäftsführung Personal zuständig.

Beim Umgang mit den Dokumenten achten die Einrichtungen auf die Bestimmungen des Datenschutzes.

Diskussionen über Gewalt an Schulen, Kindergärten, Horten sind nicht selten emotional aufgeladen. Für eine ruhige und fundierte Diskussion ist deshalb eine Sichtung der wichtigsten Erkenntnisse auf diesem Gebiet von Bedeutung.

Körperliche Gewalt
Ohrfeigen, Schläge, Tritte, Stöße, Würgen, Fesseln, Beißen, Angriffe mit Waffen aller Art und/oder mit Gegenständen.

Psychische Gewalt
Drohungen, Beleidigungen, Demütigungen, Anschreien, Erpressen, Schuldzuweisungen, Lächerlichmachen und Erniedrigen in der Öffentlichkeit. Moralisierende Bewertung, Ironie, Sarkasmus, Verlassen der professionellen Ebene, Infantilisierung.

Soziale Gewalt
Verbot bzw. Kontrolle von Kontakten zu anderen, Kontrollanrufe, Überprüfung des Handys, der E-Mails und anderer sozialer Netzwerke.

Rituelle Gewalt
Hierbei handelt es sich um eine nicht so bekannte Gewaltform, die unter anderem in Sekten, Kulten oder organisierten Verbindungen stattfindet. Zu nennen sind hierbei beispielsweise Satanismus, Teufelsaustreibung, aber auch die Kinderpornografie.

Strukturelle Gewalt
Missachtung der Privatsphäre, willkürliche Regelungen, Verletzung des Datenschutzes.

Materielle Gewalt
Diebstahl, Enteignung, Unterschlagung, absichtliche Zerstörung von fremdem Eigentum.

Sexualisierte Gewalt
Sexualisierte Gewalt beginnt bereits bei frauen-/männerfeindlicher Sprache, anzüglichen Blicken oder verbalen Belästigungen und geht über zu ungewollten sexuellen Berührungen bis hin zum erzwungenen Geschlechtsverkehr. Auch Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung zählen als Formen der sexualisierten Gewalt.

Gewalt wegen Religionszugehörigkeit
Religion als Antriebskraft und Legitimationsstrategie wird benutzt, um im politischen, ethnischen, ökonomischen, kulturellen, gender- spezifischen und sprachlichen Interesse von vielen, oft befeindeten Gruppen, Parteien, Schichten, Klassen, Kasten, Mehr- und Minderheiten Gewalt einzusetzen.

Gewalt und Rassismus
Rassismus und rassistische Gewalt haben historische Wurzeln in pseudo-wissenschaftlichen Vorstellungen des 18. und 19. Jahrhunderts und beeinflussen bis heute die gesellschaftlichen Bedingungen, spielen bei politischen Entscheidungen eine Rolle und zeigen sich - gewollt oder ungewollt - in Mediendarstellungen. Soziale Netzwerke spielen dabei eine zentrale Rolle. Je nach Persönlichkeit und Biographie sind Menschen wenig oder stark von dieser Gewalt betroffen.

Stalking / Cyber-Stalking
Stalking bedeutet das beharrliche Nachstellen einer Person durch ständige Telefonanrufe, Zusenden von Briefen, E-Mails und SMS- Nachrichten oder Geschenken und/oder das andauernde Beobachten und Verfolgen der Betroffenen. Als Cyberstalking werden alle Stalking-Tätigkeiten bezeichnet, die mithilfe von technischen Kommunikationsmitteln wie z. B. über das Handy, das Internet, per E-Mail usw. durchgeführt werden.

Mobbing / Cyber-Bullying
Das wiederholte und regelmäßige, vorwiegend seelische Schikanieren, Quälen und Verletzen eines einzelnen Menschen durch eine beliebige Art von Gruppe oder Einzelperson. Verschicken bzw. Bereitstellen von verfälschten, peinlichen oder offenherzigen Bildern, Videos oder Informationen übers Handy oder Internet.

Grenzüberschreitung
Die Grenzüberschreitung kann unbeabsichtigt oder geplant passieren und ist daher besonders schwer zu erkennen. Die Betroffenen haben ein unterschiedliches Empfinden „Was geht" und „Was nicht geht".

1. Bei Gewalt unter Schüler*innen

Die Mitglieder der Vertrauensstelle ersetzen nicht die pädagogische Aufgabe der jeweils zuständigen Lehrenden, die zunächst für alles Geschehen innerhalb der Klassen zuständig sind.

Die Mitglieder der Vertrauensstelle stehen für die Lehrenden und Mitarbeitenden der Schule beratend bzw. als Reflexionspartner zur Verfügung. Sie sprechen mögliche Abläufe und Konsequenzen an und entscheiden, wer zu beteiligen ist (Eltern, Schulleitung, Schulamt, Jugendamt, externe Beratungsstelle). Sie machen Vorschläge für Unterstützungsangebote und kümmern sich um entsprechende Schritte.

Liegt ein Fall von Mobbing vor, sorgt die Vertrauensstelle dafür, dass die im Konzept verankerten Regularien aufgegriffen werden. Alle Schüler*innen können sich auch direkt an die Vertrauensstelle wenden. Die Mitglieder beraten diese oder delegieren an die zuständigen Lehrenden zurück, führen gegebenenfalls gemeinsame Gespräche mit den Parteien oder leiten die notwendige Maßnahmen ein.

2. Bei Gewalt von Lehrenden gegenüber Schüler*innen

Hier ist die Vertrauensstelle erste Anlaufstelle für die betroffenen Schüler*innen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für die Lehrenden, eigenes Verhalten, das selbst als grenzwertig unterhalb der Schwelle der möglichen Handlungen erlebt wird und das möglicherweise aus einer Überforderungssituation entstanden ist, mit den Mitgliedern des Vertrauenskreises zu reflektieren.

3. Bei Gewalt gegenüber Lehrenden

Auch hier ist die Vertrauensstelle erste Anlaufstelle für die betreffenden Lehrenden, die über die weitere Bearbeitung und eventuelle Folgeschritte entscheidet.

4. Bei Verdacht auf sexuelle Übergriffe/Missbrauch

In diesem Fall ist besonders vorsichtiges Vorgehen notwendig. Hier ist sowohl die Gefahr der Vertuschung als auch der Schutz einer möglicherweise zu Unrecht verdächtigten Person zu beachten.

5. Bei Verdacht auf Gewalt außerhalb der Schule

Bei Bekanntwerden bzw. dem Verdacht, dass Schüler*innen außerhalb der Schule Gewalt ausgesetzt sind, ist eine entsprechende Beratungsstelle einzuschalten.

Schritt 1: Meldung

• Die Lehrenden haben die Verpflichtung, Situationen, die nicht klar einzuschätzen sind und eine Gefährdung des Kindeswohls darstellen können, dem Kindeswohlbeauftragten der Schule am gleichen Tag zu melden.
• Es folgt je nach gemeinsamer Einschätzung der Situation ein Gespräch mit den betroffenen Elternhäusern und gegebenenfalls die Information der Schulleitung.
• Eltern, welche das Kindeswohl ihres Kindes verletzt sehen, wenden sich an den Klassenlehrer/Klassenbetreuer oder den Kindeswohlbeauftragten bzw. die Vertrauensstelle der Schule
• Schüler*innen, die eine Grenzverletzung melden wollen, können sich direkt an den/die Kindeswohlbeauftragte*n, die/den Vertrauensschüler/in, den/die Vertrauenslehrer*in oder den/die Klassenlehrer*in- oder -betreuer*in wenden.
Es folgt ein Erstgespräch von Mitgliedern der Vertrauensstelle mit betroffenen Eltern, welche sich an die Schule gewandt haben.
• Die Gespräche werden nur mit den betroffenen Elternhäusern geführt. Kommen von mehreren Elternhäusern Anschuldigungen über physische oder psychische Gewalt, wird mit jedem Elternhaus einzeln gesprochen.
• Gibt es Vorwürfe, die sich auf Unterrichtssituationen beziehen und die ganze Klasse betreffen, wird der Vorfall an den Personalkreis weitergeleitet, da es sich hier nicht um einen Übergriff gegen einzelne Lernende handelt. Hier müssen dann Maßnahmen ergriffen werden, welche die Situation merklich für Lernende und Kolleg*innen ändert.

Schritt 2: Die Schulleitung wird informiert.

• Bei einem ungeklärten Sachverhalt, d.h. wenn die Schilderungen des Kindes/der Eltern von denen der beschuldigten Lehrkraft abweichen, kann der schulpsychologische Dienst des Schulamtes zur Beratung des weiteren Vorgehens hinzugezogen werden.

Schritt 3: Weitere Maßnahmen

Mit der Schulleitung/dem Personalkreis und gegebenenfalls mit Beratung des schulpsychologischen Dienstes werden weitere Maßnahmen besprochen, so diese erforderlich sind:
• Rückmeldung an die betroffenen Elternhäuser
• Begleitung der betroffenen Lehrkraft im Unterricht
• Herausnahme der betroffenen Lehrkraft aus dem Unterricht
• Verpflichtende Teilnahme an Fortbildungsmaßnamen
• Arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Ermahnungen, Abmahnungen oder gar
Kündigungen
• Einbeziehung der Schulaufsicht
• Anzeige

Ergriffene Maßnahmen können aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen in der Öffentlichkeit nicht kommuniziert werden.

Von der Vertrauensstelle wird ein Protokoll geführt, welche Gespräche zu welchem Zeitpunkt stattgefunden haben. Es wird eine kurze Notiz zum Inhalt der Gespräche und zum weiteren Vorgehen verfasst. Nach spätestens drei Wochen sollten die Schritte 1 – 3 abgeschlossen sein.

Informationen an die Klassenelternschaft werden erst nach Abschluss des Klärungsprozesses gegeben, soweit das als erforderlich erachtet wird.

• Ruhe bewahren

• Verdächtige Person nicht konfrontieren

• Keine Informationen / Warnungen / Konfrontationen gegenüber Beschuldigten

• Keine Information an Kolleg*nnen, andere Beteiligte, Mitarbeitende, Angehörige

• Verdacht melden: Umgehend Kontakt aufnehmen mit Kindeswohlbeauftragten
/der Vertrauensstelle

• In jedem Fall umgehend gezielt fachliche Unterstützung suchen

• Gegenüber Tätern, Informanten und Betroffenen kein „Schweigegelübde"
abgeben.

• Nicht selber untersuchen

• Eigene (Vor-) Abklärungen immer in Zusammenarbeit mit der Vertrauensstelle
absprechen. Für die Untersuchung ist einzig die Polizei zuständig

• Betroffene schützen

• Hinweise ernst nehmen und dies auch vermitteln. Zuhören, begleiten etc., wenn
es sich anbietet. Bei jedem Schritt ist das entscheidende Kriterium, ob es im
Interesse und zum Schutze der betroffenen Person(en) ist

Die Vertrauensstelle arbeitet diskret und transparent mit der Schulleitung zusammen. In Krisensituationen, insbesondere bei vermuteter sexueller Gewalt, bilden Vertrauensstelleninhaber*innen und ein Mitglied der Schulleitung (ggf. gemeinsam mit einer externen Fachkraft) ein Interventionsteam zur Prozesssteuerung.

1. Strafanzeigen bzw. Meldungen gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden

Diese sollten ausschließlich von der Schulleitung vorgenommen werden. In diesen Fällen informiert die Schulleitung die Schulaufsicht und holt sich Rat bei einer geeigneten Beratungsstelle.

2. Rehabilitation

Menschen, die zu Unrecht einer Gewaltanwendung bezichtigt werden, können von der Einrichtung erwarten, dass ihrer Rehabilitation ebenso Aufmerksamkeit geschenkt wird wie der Bearbeitung der Grenzverletzungen und Übergriffe. Es ist Aufgabe des Interventionsteams, gemeinsam mit dem, der oder den Betroffenen angemessene Wege zur Wiedergutmachung zu entwickeln und umzusetzen.

3. Krisenkommunikation und Presseanfragen

Presseanfragen und Presseerklärungen zum Themenkomplex Gewalt und Gewaltprävention werden ausschließlich von der Schulleitung bearbeitet. Eine Befragung der Mitarbeitenden durch Medienvertreter wird nicht gestattet und muss mit dem Hinweis auf o.g. Regelung abgelehnt werden.

4. Berichterstattung

Die Vertrauensstelle verpflichtet sich zur Abgabe eines jährlichen Rechenschaftsberichtes in anonymisierter Form an das Lehrer*innen-Kollegium und die Elternvertretung. Außerdem berichtet sie einmal jährlich über ihre Arbeit im Rahmen einer Schulleitungssitzung. Darüber hinaus gibt die Vertrauensstelle einen kurzen Bericht ihrer Arbeit in der Mitgliederversammlung.

5. Überprüfung

Die Einrichtung überprüft und überarbeitet gegebenenfalls das Schutzkonzept nach zwei Jahren oder nach aktuellem Anlass.

Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und deren Familien
Melanchthonhaus, Baumgäßchen 3, 75172 Pforzheim
Tel.: 07231 / 28170-0
E-Mail: info@beratung-pf.de

Deutscher Kinderschutzbund Pforzheim Enzkreis
Tunnelstraße 33, 2. Stock, 75172 Pforzheim
Tel.: 07231 / 589898-0
E-Mail: info@dksb-pforzheim.de

Lilith-Beratungsstelle
Hohenzollernstraße 34, 75177 Pforzheim
Tel.: 07231 / 353434
E- Mail: info@lilith-beratungsstelle.de

Schulpsychologische Beratungsstelle Pforzheim
Maximilianstraße 46, 75172 Pforzheim
Tel.: 07231 / 6057311
E-Mail: poststelle.spbs-pf@zsl-rs-ka.kv.bwl.de

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